Zivilrecht
Mietrecht
Pflichten im Mietverhältnis
Fall des § 537 Abs. 1 BGB (Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters)
Fall des § 537 Abs. 1 BGB (Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters)
15. August 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

M wohnt in der von V vermieteten Wohnung zu einer monatlichen Miete von €1.000, die er auch bislang jeden Monat überweist. Weil er aber den ganzen August in seiner Ferienwohnung auf Menorca und nicht in der Mietwohnung verbringt, zahlt er die August-Miete nicht. Auch im September überweist er nur die September-Miete.
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