Camper
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M und S sind Brüder und wohnen zusammen. Im Mietvertrag ist allein M als Mieter aufgeführt. Während M ein Stubenhocker ist, ist S jedes Jahr neun Monate unterwegs in seinem Van, um für Instagram coole Fotos von Sonnenaufgängen zu machen. M stirbt.
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Einordnung des Falls
Camper
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M hat gemeinsam mit S einen Haushalt geführt (§ 563 Abs. 2 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ri
6.4.2023, 22:18:46
Merkbild: GeWIMMeL -->| Gemeinsam, wenn nach Willen Mieter Mittelpunkt der Lebensbeziehungen
Ray
3.6.2023, 11:19:32
Vielen Dank ri für deinen Merksatz !
Vincent
19.11.2024, 10:20:26
Zwar verbringt der S neun Monate im Jahr in seinem Van, allerdings frage ich mich warum er nicht trotzdem als Teil eines gemeinsamen Haushaltes angesehen wird. Konsequenterweise müsste man dann ja auch im Fall von Lebensgefährten, wobei einer beruflich viel Zeit an einem bestimmten Ort im Ausland verbringt zu dem Ergebnis. kommen, dass diese keinen gemeinsamen Haushalt führen. Bspw. A ist von Montag bis Freitag jede Woche beruflich in Italien, immer in Rom.