Öffentliches Recht
VwGO
Allgemeine Leistungsklage
Abgrenzung Leistungsvornahmeklage / Leistungsunterlassungsklage
Abgrenzung Leistungsvornahmeklage / Leistungsunterlassungsklage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bürgermeisterin B ist sauer, weil R grad mit ihrer Exfreundin anbandelt. Deswegen veröffentlicht B eine negative Kritik an Rs Restaurantbetrieb auf der offiziellen Internetseite der Stadt. R will, dass B die Veröffentlichung löscht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abgrenzung Leistungsvornahmeklage / Leistungsunterlassungsklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach erfolglosem Antrag bei der Behörde klagt R. Statthaft ist die allgemeine Leistungsklage, wenn R ein schlichtes hoheitliches Handeln oder ein Unterlassen von hoheitlichem Handeln begehrt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. R will, dass B zukünftige Veröffentlichungen unterlässt. Es handelt sich um eine Unterlassungsklage.
Nein!
3. Die Abgrenzung zwischen der Leistungsvornahmeklage und der Unterlassungsklage ist vor allem materiell-rechtlich relevant. Hier ist die Leistungsvornahmeklage einschlägig.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tobi1900
13.12.2022, 11:54:58
Bei der vorletzten Frage geht es doch um das Verhindern zukünftiger Veröffentlichungen. Warum ist hier die Vornahmeklage statthaft? Es wird doch keine Löschung begehrt.
Nora Mommsen
16.12.2022, 14:53:20
Hallo Tobi1900, das hoheitliche Handeln - die Veröffentlichung einer Kritik - hat bereits stattgefunden. Es kann daher nicht mehr unterlassen werden. R geht es darum, dass die Kritik gelöscht wird. Die Löschung der Kritik auf der Internetseite der Stadt durch die Bürgermeisterin ist ein weiteres hoheitliches Handeln. Darauf ist die Frage auch ausgerichtet. Die Vornahmeklage ist somit statthaft. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Johannes Nebe
10.3.2023, 08:03:38
"R will, dass B zukünftige Veröffentlichungen unterlässt." Das Gemeine ist, dass sich das liest wie eine neue Information. In Wirklichkeit ist es aber Teil der Frage und daher zu verneinen.