Öffentliches Recht
VwGO
Allgemeine Leistungsklage
Statthaftigkeit Leistungsklage: "Normale" Unterlassungsklage gegen wiederkehrendes hoheitliches Handeln
Statthaftigkeit Leistungsklage: "Normale" Unterlassungsklage gegen wiederkehrendes hoheitliches Handeln
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bürgermeisterin B ist sauer, weil R jetzt mit ihrer Exfreundin zusammen ist. Deswegen veröffentlicht B regelmäßig negative Kritik an Rs Restaurantbetrieb auf der offiziellen Internetseite der Stadt. R will, dass B dies in Zukunft unterlässt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Statthaftigkeit Leistungsklage: "Normale" Unterlassungsklage gegen wiederkehrendes hoheitliches Handeln
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach erfolglosem Antrag bei der Behörde klagt R. Statthaft ist die allgemeine Leistungsklage, wenn R ein schlichtes hoheitliches Handeln oder ein Unterlassen von hoheitlichem Handeln begehrt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. R wendet sich gegen ein zukünftiges Verwaltungshandeln. Die VwGO enthält spezielle Regelungen zum Rechtsschutz gegen zukünftiges Handeln.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Für die Statthaftigkeit der allgemeinen Leistungsklage spricht die Subsidiarität der Feststellungsklage (§ 43 Abs. 2 S. 1 VwGO).
Ja, in der Tat!
4. Begrifflich wird häufig zwischen der "normalen" Unterlassungsklage und der vorbeugenden Unterlassungsklage unterschieden. Hier handelt es sich um eine "normale" Unterlassungsklage.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!