Freiwilligkeit („Denkzettelfall“)
5. Juli 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T möchte O einen Denkzettel erteilen. Dafür sticht er diesem mit Tötungsvorsatz in den Bauch. Kurz darauf erkennt T, dass O überleben wird und verlässt den Tatort, da es ihm auf die Tötung nicht ankam.
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Einordnung des Falls
Freiwilligkeit („Denkzettelfall“)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach einer teilweise vertretenen Literaturmeinung liegt keine Aufgabe der weiteren Tatausführung vor.
Genau, so ist das!
2. T hat die Tatausführung nach der Rechtsprechung freiwillig aufgegeben.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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