Freiwilligkeit („Denkzettelfall“)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O einen Denkzettel erteilen. Dafür sticht er diesem mit Tötungsvorsatz in den Bauch. Kurz darauf erkennt T, dass O überleben wird und verlässt den Tatort, da es ihm auf die Tötung nicht ankam.
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Einordnung des Falls
Freiwilligkeit („Denkzettelfall“)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die weitere Tatausführung nach einer teilweise vertretenen Literaturmeinung aufgegeben.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat die Tatausführung nach der Rechtsprechung freiwillig aufgegeben.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
nullumcrimen
13.5.2024, 21:44:37
Unter welchem Prüfungspunkt spricht man die Denkzettel Problematik am besten an? Unter Fehlschlag, bei der Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch, bei der ‚Aufgabe‘ im Falle eines unbeendeten Versuchs oder bei der Freiwilligkeit? Irgendwie bin ich bisschen verwirrt bzgl. des Aufbaus..
unstoppable
28.8.2024, 11:10:35
Die Frage stelle ich mir auch. Im Fischer ist es unter dem Punkt „
Fehlgeschlagener Versuch“ kommentiert… vielleicht ist das ein Anhaltspunkt.
ahimes
6.10.2024, 01:16:27
Würde mich auch interessieren, wo man die Materie einordnet in Klausuren....
agi
6.10.2024, 22:42:45
Da sich die Theamtik unter dem Kapitel „Freiwilligkeit“ befindet, würde ich eher sagen, dass es da zu thematisieren ist.