Freiwilligkeit bei Schuldunfähigkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schießt im Zustand der Schuldunfähigkeit auf O und trifft diesen in der Brust. Kurz darauf ruft sie eine Notärztin, die das Leben des O rettet. Auch dabei war T schuldlos.
Diesen Fall lösen 83,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Freiwilligkeit bei Schuldunfähigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Tatausführung nach der Rechtsprechung freiwillig aufgegeben.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach einer Mindermeinung in der Literatur muss der Täter beim freiwilligen Rücktritt schuldfähig sein.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
Fundstellen
Jurafuchs kostenlos testen
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Julia Maxi
28.3.2022, 21:32:55
Hi, irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch: endet meine Prüfung nicht an der Stelle, an der ich die Schuldlosigkeit feststelle? Oder schreibe ich dann ein Hilfsgutachten, wenn ich den Rücktritt für einen Klausurschwerpunkt halte? Ich verstehe nur nicht, wie es jemals relevant wird, ob ein schuldlos Handelnder zurücktritt. LG Julia
Lukas_Mengestu
29.3.2022, 10:36:14
Hallo Julia, in der Klausur würdest Du in der Tat nicht mehr zur Prüfung der Freiwilligkeit kommen, sondern die Prüfung bereits bei der Schuldunfähigkeit abbrechen. Die Aufgabe dient insoweit primär darin, die folgenden Aufgaben vorzubereiten, bei der sämtliche Varianten durchgespielt werden. Wir haben das jetzt auch noch einmal in der Aufgabe klargestellt. Danke Dir! Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Julia Maxi
29.3.2022, 10:58:49
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!