Provisionsbetrug
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Vertreter V verkauft O ein E-Bike und täuscht ihn dabei über die Motorleistung des E-Bikes. O zahlt wegen der angeblichen beeindruckenden Motorleistung das E-Bike einen überhöhten Preis. Der V meldet den Verkauf seinem Auftragsgeber A und kassiert dafür €130 Provision.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Provisionsbetrug
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der objektive Tatbestand des Betruges durch V zulasten des O ist erfüllt (§ 263 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. V ist stoffgleich bereichert.
Nein!
3. Es liegt ein fremdnütziger Betrug zugunsten des A vor, bei dem A auch stoffgleich bereichert ist.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
finnjh
31.5.2024, 12:49:45
Hi, würde ich in der Klausur mit einem Betrug zum Vorteil des V beginnen, diesen wegen der fehlenden
Stoffgleichheitablehnen und sodann (neu) einen Betrug zum Vorteil des A prüfen? Außerdem: Bezieht sich der Klausurhinweis "Betrug zulasten des A" auf den Umstand, dass der Getäuschte den Vertrag wg. Täuschung anfechten kann und daher mit Auszahlung der Provision ein Vermögensschaden bei V eingetreten ist?
bayilm
17.7.2024, 17:19:27
Ich würd in der Klausur zu nächst einen Betrug zu Lasten des O und zu Gunsten des V, indem V über die Motorleistung gelogen hat, prüfen, diesen dann bei der Stoffgleicheit ausscheiden lassen. Dann den Betrug zu Lasten O und zu Gunsten des A, indem V über die Motorleistung des E-Bikes gelogen hat, prüfen und hierbei an den meisten Stellen nach oben verweisen und die Stoffgleicheit und letztlich die Strafbarkeit bejahen. Und dann schließlich einen Betrug zu Lasten des A und zu Gunsten des V, indem V seine Provision für den Vertrag mit O verlangt, prüfen. Hierbei besteht der Irrtum darin, dass V den A darüber täuscht ein ordnungsgemäßen Vertrag abgeschlossen zu haben und berechtigt ist die Provision zu erhalten.
finnjh
28.7.2024, 20:05:33
Hi @[bayilm](190202), perfekt, also wie von mir auch beschrieben + einen zusätzlichen Betrug zu Lasten des A. Dankeschön! :)