Vermischung: Benzin in quasi leeren Tank

1. Juli 2025

8 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Um den steigenden Benzinpreisen zu entgehen, stiehlt A den 25l-Benzinkanister aus dem Schuppen des B. Sie füllt das Benzin (Wert: € 50) in ihren Tank. Weil sie knapp bei Kasse ist, befindet sich nur noch 1l Benzin (Wert: 2 €) im Tank.

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Einordnung des Falls

Vermischung: Benzin in quasi leeren Tank

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Das Benzin des B und das der A wurden untrennbar miteinander vermischt.

Genau, so ist das!

Zwei Sachen werden untrennbar miteinander vermischt, wenn eine Trennung beider Stoffe unmöglich ist. Der Unmöglichkeit steht es gleich, wenn die Trennung zwar möglich ist, aber dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre (§ 948 Abs. 2 BGB).Das Benzin der A und das des B wurden im Tank der A miteinander vermischt. Eine Trennung des Benzins ist technisch unmöglich.
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2. Aufgrund des erheblichen mengenmäßigen Übergewichts des Benzins des B, erwirbt er unstreitig Alleineigentum am Benzin im Tank der A.

Nein, das trifft nicht zu!

§ 948 Abs. 1 BGB verweist in seiner Rechtsfolge auf § 947 BGB und damit auch auf dessen Abs. 2. Problematisch ist aber, wann eine Sache als Hauptsache anzusehen ist. Eine Ansicht wendet die Definition des § 947 Abs. 2 BGB an, wonach eine Hauptsache nur vorliegt, wenn die übrigen Bestandteile fehlen könnten, ohne dass das Wesen der Sache beeinträchtigt werden würde. Dies könne aber bei gleichartigen Stoffen nie der Fall sein, sodass stets Miteigentum vorliegt. Nach einer anderen Ansicht (z. B. OLG Stuttgart) genüge hingegen das bloße mengenmäßige Übergewicht einer der Sachen, um in Zusammenhang mit § 948 BGB eine Hauptsache anzunehmen. Danach wäre B Alleineigentümer.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

LexSuperior

LexSuperior

10.12.2023, 02:51:51

Jetzt habe ich wie das OLG Stuttgart entschieden und dennoch ein "falsch" kassiert xD

CR7

CR7

18.1.2024, 13:54:21

Wir brauchen einen Button "Das ist streitig" :D

HAN

hannabuma

7.2.2024, 19:16:55

Ich glaube das soll durch das Wort „unstreitig“ in der Fragestellung hier verdeutlicht werden :)

BAP

Bastian P.

4.12.2024, 18:08:13

Hi, wie sieht das aus, wenn der Mengenunterschied unerheblich ist, also bspw. bei 45l Benzin und 50l Benzin?

OKA

okalinkk

23.2.2025, 10:23:29

eine Ergänzung um pro contra Argumente wäre hilfreich. Die hM sagt wohl, dass ein mengenmäßiges Übergewicht zur Annahme einer Hauptsache führt. Das könnte klargestellt werden

MaxRaspody

MaxRaspody

16.6.2025, 13:26:57

ein argument hier miteigentum anzusehen wäre, dass es genau so gut möglich ist einen kleinen bruchteil des benzins abzutrennen, wie die hälfte (es ist sogar etwas leichter). und dadurch steht der urspr eigentümer des großen benzinanteils nicht schlehcter als zuvor. telos des 947 II ist mE bei einer sache, die sich nur unter aufwand oder mit hohen kosten und ggf beschädigungen trennen lassen, der einen partei kein miteigentum einzuräumen, wenn ihr interesse daran gering ist (weil ihr ja sowieso nur ein kleiner teil gehören würde).


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