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Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Vermischung: Benzin in quasi leeren Tank
Vermischung: Benzin in quasi leeren Tank
1. Juli 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (7.112 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um den steigenden Benzinpreisen zu entgehen, stiehlt A den 25l-Benzinkanister aus dem Schuppen des B. Sie füllt das Benzin (Wert: € 50) in ihren Tank. Weil sie knapp bei Kasse ist, befindet sich nur noch 1l Benzin (Wert: 2 €) im Tank.
Diesen Fall lösen 85,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vermischung: Benzin in quasi leeren Tank
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Benzin des B und das der A wurden untrennbar miteinander vermischt.
Genau, so ist das!
2. Aufgrund des erheblichen mengenmäßigen Übergewichts des Benzins des B, erwirbt er unstreitig Alleineigentum am Benzin im Tank der A.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

LexSuperior
10.12.2023, 02:51:51
Jetzt habe ich wie das OLG Stuttgart entschieden und dennoch ein "falsch" kassiert xD

CR7
18.1.2024, 13:54:21
Wir brauchen einen Button "Das ist streitig" :D
hannabuma
7.2.2024, 19:16:55
Ich glaube das soll durch das Wort „unstreitig“ in der Fragestellung hier verdeutlicht werden :)
Bastian P.
4.12.2024, 18:08:13
Hi, wie sieht das aus, wenn der Mengenunterschied unerheblich ist, also bspw. bei 45l Benzin und 50l Benzin?
okalinkk
23.2.2025, 10:23:29
eine Ergänzung um pro contra Argumente wäre hilfreich. Die hM sagt wohl, dass ein mengenmäßiges Übergewicht zur Annahme einer Hauptsache führt. Das könnte klargestellt werden

MaxRaspody
16.6.2025, 13:26:57
ein argument hier miteigentum anzusehen wäre, dass es genau so gut möglich ist einen kleinen bruchteil des benzins abzutrennen, wie die hälfte (es ist sogar etwas leichter). und dadurch steht der urspr eigentümer des großen benzinanteils nicht schlehcter als zuvor. telos des 947 II ist mE bei einer sache, die sich nur unter aufwand oder mit hohen kosten und ggf beschädigungen trennen lassen, der einen partei kein miteigentum einzuräumen, wenn ihr interesse daran gering ist (weil ihr ja sowieso nur ein kleiner teil gehören würde).