Unfallbedingter Schock der Nachbarin (atypische Kausalität)


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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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M fährt mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch die Spielstraße eines Wohngebiets. Er kann nicht rechtzeitig bremsen und fährt das Kind K an. N, die gerade aus dem Fenster guckt, muss alles mitansehen. Sie erleidet einen so schweren Schock, dass sie stirbt.

Einordnung des Falls

Unfallbedingter Schock der Nachbarin (atypische Kausalität)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. M hat den Tod der N kausal verursacht, indem er K angefahren hat.

Ja, in der Tat!

Rspr und hL bestimmen die Kausalität überwiegend nach der Äquivalenztheorie (= conditio-sine-qua-non-Formel). Eine Handlung ist danach kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Denkt man den Unfall des M hinweg, bliebe der tödliche Schock der N aus. Dass eine solche Reaktion eher ungewöhnlich ist, steht der Kausalität nicht entgegen.Auch wenn der Täter beim atypischen Kausalverlauf den Erfolg verursacht hat, ist ihm dieser nicht objektiv zurechenbar.

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