Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Kausalität
Unfallbedingter Schock der Nachbarin (atypische Kausalität)
Unfallbedingter Schock der Nachbarin (atypische Kausalität)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M fährt mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch die Spielstraße eines Wohngebiets. Er kann nicht rechtzeitig bremsen und fährt das Kind K an. N, die gerade aus dem Fenster guckt, muss alles mitansehen. Sie erleidet einen so schweren Schock, dass sie stirbt.
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Einordnung des Falls
Unfallbedingter Schock der Nachbarin (atypische Kausalität)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M hat den Tod der N kausal verursacht, indem er K angefahren hat.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Marcello
16.1.2020, 20:45:36
Wäre hier die obj. Zurechnung auch gegeben? Oder ist das ein Fall eines atypischen Kausalverlaufs?
Kryptonite210
16.1.2020, 22:46:45
Dafür müsste er eine rechtlich missbilligende Gefahr geschaffen haben. Dass hat er zwar für die Kinder und alle anderen die in der Straße waren aber ein solcher Tod durch einen Schock der Frau Stellt einen atypischen Kausalverlauf dar, was ihm nicht als "sein Werk" zugerechnet werden kann
Marcello
17.1.2020, 00:11:42
Danke:)
Henk
3.3.2020, 07:20:35
iE würde ich es wohl auch so sehen. Fände es aber interessant zu wissen, wo die Grenze verläuft. Mit 229 (Fl KV) und den Schockschäden aus dem Zivilrecht im Hinterkopf könnte man ja die These wagen, dass das Anfahren eines Kindes zumindest eine mögliche fahrlässige KV der Eltern beinhalte, aufgrund des Schockes der sich oftmals körperlich auswirkt. Ein weiterer Gedanke ist, dass der Täter keinen " Anspruch auf ein körperlich gesundes Opfer " hat, also man ihm die erhöhten "Schäden" aufgrund Vorerkrankungen zurechnen wird. Zusammengesetzt fände ich es gar nicht so abwegig, wenn bei zB einer vorerkrankten Mutter ein Tod durch Schock eintritt, die obj Zurechnung anzunehmen. Fände zumindest, dass in speziellen Situation Ausführungsbedarf entsteht.
Isabell
24.5.2020, 14:58:16
Hängt wahrscheinlich von den Umständen des Einzelfalls ab. Kommt es durch den Unfall zu sehr gravierenden Verletzungen bspw. Abtrennung von Körperteilen, sind drastische Schockreaktionen von Zeugen wahrscheinlicher, als bei der Verursachung ausschließlich innerer Verletzungen.
Law_yal_life
18.9.2023, 17:52:57
Also auch hier wieder Kausalität (+), und dann im Punkt obj. Zurechnung (Minus), wegen
atypischer Kausalverlauf? Also wahrscheinlich wolltet ihr hiermit wieder aufzeigen, dass wir bei Kausalität einfach die Formel anwenden und außergewöhnliche Reaktionen außer Acht lassen?
Leo Lee
8.10.2023, 12:56:39
Hallo Prädikatkandidat, genauso ist es! Wir wollten damit nur die Uferlosigkeit von Kausalität darstellen, der durch das Institut der obj. Zurechnung wiederum Einhalt geboten wird :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Jan Ludwig
29.10.2023, 13:30:27
@[PrädikatKandidat](210386) danke für die erneute Wiederholung der Antwort!
QuiGonTim
18.4.2024, 23:48:18
Wäre es in der Klausur eigentlich verfehlt, schon Rahmen der Kausalität von einem atypischen Kausalverlauf zu sprechen? Das Merkmal der Atypizität kann schließlich erst nach einer wertenden Betrachtung im Rahmen der objektiven Zurechnung korrekt festgestellt werden.
Nora Mommsen
19.4.2024, 12:29:22
Hallo QuiGonTim, du hast es schon ganz richtig erkannt. Auch wenn eine begriffliche Verwandtschaft besteht ist der Fall der
atypische Kausalitätkeine Kausalitäts-, sondern eine Zurechnungsfrage. Sie erfordert eine wertende Betrachtung die im Rahmen der objektiven Zurechenbarkeit vorzunehmen ist und sozusagen eine "Korrektur" der Kausalitätsfrage darstellt, die ja dem Grunde nach nur die naturgesetzliche Zusammenhänge beurteilt. Trotzdem kann u.U. eine Strafbarkeit aber unbillig erscheinen. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team