Sturz vom Garagendach
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A stößt O von einem Garagendach auf eine verkehrsreiche Straße. O ist schwer verletzt, jedoch nicht tödlich. Als O auf der Straße liegt, überfährt B ihn versehentlich mit seinem Auto. O ist tot.
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Einordnung des Falls
Sturz vom Garagendach
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A ist der Tod des O objektiv zuzurechnen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
DeliktusMaximus
3.8.2022, 11:52:23
Liebes Jura Fuchs Team, ich finde, ihr hastet etwas zu sehr durch die Fälle der objektiven Zurechnung. Gerade in dem vorliegenden Fall sehe ich das Problem der objektiven Zurechnung der Körperverletzung mit Todesfolge, auf das jedoch überhaupt nicht eingegangen wird und man den SV mit einer einzigen Frage zum Abschluss bringt.
Lukas_Mengestu
3.8.2022, 12:01:34
Vielen Dank für Deinen Hinweis, DeliktusMaximus! In den Fällen der objektiven Zurechnung geht es darum, die verschiedenen Fallgruppen (
atypischer Kausalverlauf; Eigenverwantwortliches
Dazwischentreten Dritter;freiverwantwortliche Selbstgefährdung....) anhand kurzer Abgrenzungsbeispiele deutlich zu machen und weniger um eine komplette Fallprüfung. Gerne schauen wir uns die entsprechenden Sessions aber noch einmal an. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team