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Klassisches Klausurproblem

A stößt O von einem Garagendach auf eine verkehrsreiche Straße. O ist schwer verletzt, jedoch nicht tödlich. Als O auf der Straße liegt, überfährt B ihn versehentlich mit seinem Auto. O ist tot.

Einordnung des Falls

Sturz vom Garagendach

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A ist der Tod des O objektiv zuzurechnen.

Genau, so ist das!

Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg, wenn der Täter (1) eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen und (2) sich genau diese Gefahr im Erfolg realisiert hat. Ein atypischer Kausalverlauf ist gegeben, wenn dieser so sehr außerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung liegt, dass mit ihm vernünftigerweise nicht gerechnet zu werden braucht.Dass O auf der Straße liegend von B's Auto erfasst wird, ist kein unvorhersehbarer, atypischer Kausalverlauf. Zum einen ist die vorübergehende Einschränkung der Fortbewegungsfreiheit die typische Folge eines Sturzes von einem Dach. Zum anderen ist es das typische Risiko des auf einer Straße liegenden Opfers, von Autos erfasst zu werden.

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DeliktusMaximus

DeliktusMaximus

3.8.2022, 11:52:23

Liebes Jura Fuchs Team, ich finde, ihr hastet etwas zu sehr durch die Fälle der objektiven Zurechnung. Gerade in dem vorliegenden Fall sehe ich das Problem der objektiven Zurechnung der Körperverletzung mit Todesfolge, auf das jedoch überhaupt nicht eingegangen wird und man den SV mit einer einzigen Frage zum Abschluss bringt.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

3.8.2022, 12:01:34

Vielen Dank für Deinen Hinweis, DeliktusMaximus! In den Fällen der objektiven Zurechnung geht es darum, die verschiedenen Fallgruppen (

atypischer Kausalverlauf

; Eigenverwantwortliches Dazwischentreten Dritter;freiverwantwortliche Selbstgefährdung....) anhand kurzer Abgrenzungsbeispiele deutlich zu machen und weniger um eine komplette Fallprüfung. Gerne schauen wir uns die entsprechenden Sessions aber noch einmal an. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


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