Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Anfechtung der Willenserklärung
Offener Kalkulationsirrtum („Silberfall“)
Offener Kalkulationsirrtum („Silberfall“)
25. April 2025
31 Kommentare
4,7 ★ (21.169 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V bietet Silber „800 fein“ zu €320 pro Kilo an. Da K aber Silber „1000 fein“ haben will, rechnet V den Preis in Ks Anwesenheit um. Durch einen Rechenfehler kommt er zu einem viel zu günstigen Kilopreis von €360 (anstatt richtigerweise €400).
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Einordnung des Falls
Offener Kalkulationsirrtum („Silberfall“)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der „offene Kalkulationsirrtum“ berechtigt immer zur Anfechtung.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Zwischen K und V ist ein Kaufvertrag über Silber „1000 fein“ zu einem Kilopreis von €360 zustande gekommen.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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