Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Anfechtung der Willenserklärung
Verdeckter Kalkulationsirrtum: Automatische Berechnung
Verdeckter Kalkulationsirrtum: Automatische Berechnung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K bestellt im Online-Shop des V einen Laptop für €245 und erhält eine automatische Lieferbestätigung. V hatte einen veralteten Einkaufspreis eingegeben, aus dem das System automatisch den Verkaufspreis errechnet hat. V erklärt die Anfechtung.
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Einordnung des Falls
Verdeckter Kalkulationsirrtum: Automatische Berechnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zwischen K und V ist ein Kaufvertrag über den Laptop zu €245 zustande gekommen.
Ja!
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2. V kann seine Annahmeerklärung wegen eines „Kalkulationsirrtums“ anfechten (§§ 142 Abs. 1, 119 Abs.1 Alt. 2 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jonas W
28.1.2023, 13:30:53
Sambajamba10
29.1.2023, 12:35:41
Nein, ihm ist ja kein Fehler in der Willensäußerung unterlaufen. Sprich er hat sich nicht verschrieben, vertippt oder vergriffen.
Tom98
4.6.2024, 13:57:07
Natürlich ist ihm ein Fehler in der Willensäußerung unterlaufen. Er hat einen falschen Preis ins System eingetragen. Ob nun das System zusätzlich eine Kalkulation daraus macht und der Fehler sich durchzieht, ist doch egal. Der Fehler betrifft ja nicht die Kalkulation als solche, sondern dessen Grundlage eben dieser. Die Kalkulation ist ja auch nicht falsch.
Sambajamba10
4.6.2024, 17:56:27
Es geht um die Annahmeerklärung. Bei dieser ist V kein Fehler in der Willensäußerung unterlaufen, wodurch er die Annahmeerklärung anfechten könnte. Er wollte und hat die Annahme automatisch zu diesen Konditionen erklärt, da er im Bilde über die eingespeisten Daten war und sich nicht etwa vertippt hat. Er hat keinen falschen, sondern lediglich einen veralteten Preis eingegeben, was als unbeachtlicher
Motivirrtum(in der Willensbildung) gewertet wird (vgl. Faust, BGB AT § 19 Rn. 21 - 23)
Cosmonaut
21.5.2023, 14:35:42
Wäre in diesem Fall eine AGB des Verkäufers wirksam, wenn sie für den Falle eines verdeckten
Kalkulationsirrtums den Rücktritt des Verkäufers vorbehält?