Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Anfechtung der Willenserklärung
Verdeckter Kalkulationsirrtum: Automatische Berechnung
Verdeckter Kalkulationsirrtum: Automatische Berechnung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K bestellt im Online-Shop des V einen Laptop für €245 und erhält eine automatische Lieferbestätigung. V hatte einen veralteten Einkaufspreis eingegeben, aus dem das System automatisch den Verkaufspreis errechnet hat. V erklärt die Anfechtung.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verdeckter Kalkulationsirrtum: Automatische Berechnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zwischen K und V ist ein Kaufvertrag über den Laptop zu €245 zustande gekommen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. V kann seine Annahmeerklärung wegen eines „Kalkulationsirrtums“ anfechten (§§ 142 Abs. 1, 119 Abs.1 Alt. 2 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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