Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Abgabe und Zugang von Willenserklärungen

Für den Zugang verkörperter Erklärungen unter Anwesenden ist die tatsächliche Kenntnisnahme nicht erforderlich

Für den Zugang verkörperter Erklärungen unter Anwesenden ist die tatsächliche Kenntnisnahme nicht erforderlich

3. September 2025

16 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A möchte S kündigen. In der Mittagspause überlässt er ihr die Kündigung zum Durchlesen. S hätte zwar genug Zeit, sie zu lesen. Sie verbringt die Pause aber lieber mit dem Rauchen einiger Zigaretten und liest sie nicht. Nach Pausenende nimmt A das Schreiben wieder an sich.

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