Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
Für den Zugang verkörperter Erklärungen unter Anwesenden ist die tatsächliche Kenntnisnahme nicht erforderlich
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Für den Zugang verkörperter Erklärungen unter Anwesenden ist die tatsächliche Kenntnisnahme nicht erforderlich
18. März 2026
20 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A möchte S kündigen. In der Mittagspause überlässt er ihr die Kündigung zum Durchlesen. S hätte zwar genug Zeit, sie zu lesen. Sie verbringt die Pause aber lieber mit dem Rauchen einiger Zigaretten und liest sie nicht. Nach Pausenende nimmt A das Schreiben wieder an sich.
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