Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Abgabe und Zugang von Willenserklärungen

Zugang im elektronischen Geschäftsverkehr – Zugang eines Telefaxes bei Aufbrauch des Toners

Zugang im elektronischen Geschäftsverkehr – Zugang eines Telefaxes bei Aufbrauch des Toners

4. April 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

Unternehmer U macht K ein bis Montag befristetes Kaufangebot. K sendet U am Montagmittag seine Annahmeerklärung per Fax. U's Faxgerät empfängt die Erklärung, druckt sie aber nicht aus. Der Toner ist leer. U erhält erst am Dienstag neuen Toner.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Zugang im elektronischen Geschäftsverkehr – Zugang eines Telefaxes bei Aufbrauch des Toners

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die per Fax versandte Annahmeerklärung des K ist wirksam geworden, als das Faxgerät des U das eingehende Fax Montagmittag gespeichert hat.

Ja!

Empfangsbedürftige WE werden wirksam mit Zugang (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB). Zugang (Phase 3) liegt bei verkörperten WE vor, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass er von ihr Kenntnis nehmen kann und wenn unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.Ein Fax ist schon dann in den Machtbereich des Empfängers gelangt, wenn das Empfängergerät die gesendeten technischen Signale vollständig empfangen (gespeichert) hat. Die Speicherung ist vergleichbar mit einem in den Briefkasten eingeworfenen Brief. Bei Unternehmen ist innerhalb üblicher Geschäftszeiten unmittelbar mit der Kenntnisnahme von eingehenden Faxen zu rechnen. Die Annahmeerklärung des K ist wirksam.
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