Zivilrechtliche Nebengebiete
Gesellschaftsrecht
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Haftung der Gesellschafter der GmbH
Haftung der Gesellschafter der GmbH
17. April 2025
6 Kommentare
4,9 ★ (11.465 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A und G sind Gesellschafter der Gerüst-GmbH. Nach einem misslungenen Geschäft erwarten sie eine Schadensersatzforderung, die die GmbH in die Insolvenz führen würde. Um dies zu umgehen, übertragen sie das gesamte Vermögen auf die Ausweich-GmbH.
Diesen Fall lösen 75,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Haftung der Gesellschafter der GmbH
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gesellschafter einer GmbH haften immer persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es gibt Ausnahmen, in denen Gesellschafter persönlich in Anspruch genommen werden können.
Ja!
3. Durch die Übertragung des Vermögens auf die Ausweich-GmbH liegt eine Vermögensvermischung vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Durch die Übertragung des Vermögens haben A und G einen existenzvernichtenden Eingriff vorgenommen.
Ja, in der Tat!
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