Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Unwirksamkeit des Sicherungsvertrages
Fehleridentität zwischen Sicherungsabrede und dinglicher Einigung bezüglich der Realsicherheit
Fehleridentität zwischen Sicherungsabrede und dinglicher Einigung bezüglich der Realsicherheit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um einen Feinkostladen zu eröffnen, möchte S ein Darlehen (€100.000) bei G aufnehmen. G verlangt hierzu aus eigensüchtigen Gründen, dass S ihm ihr Segelboot (realisierbarer Wert bei Vertragsschluss: €500.000) zur Sicherheit übereigne. Der Besitz verbleibt bei S. S kann das Darlehen nicht tilgen.
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Einordnung des Falls
Fehleridentität zwischen Sicherungsabrede und dinglicher Einigung bezüglich der Realsicherheit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Sicherungsabrede ist aufgrund der anfänglichen Übersicherung nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Sicherung des Darlehens sollte hier in Form der Sicherungsübereignung erfolgen (§§ 929, 930 BGB).
Genau, so ist das!
3. Ist die dingliche Einigung über den Eigentumsübergang hinreichend bestimmt?
Ja, in der Tat!
4. Die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede hat immer auch die Unwirksamkeit der dinglichen Einigung zur Folge.
Nein!
5. Vorliegend ist die dingliche Einigung aber ebenfalls gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Nils
18.10.2023, 14:39:56
Wäre hier nicht auch der Sicherungsvertrag das vereinbarte Besitzkonstitut, was dann somit auch nicht vorhanden wäre?