Jurafuchs

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Einrede der Bereicherung (§ 821 BGB)

einfach
schwer78 % lösen richtig
20. Juni 2026
23 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
Sängerin S möchte bei G ein Darlehen von €2.000 aufnehmen. G verlangt eine Sicherheit, sodass S der G einen Goldbarren zur Sicherheit übereignet. S bleibt im Besitz des Goldbarrens. Der Darlehensvertrag wird von S wirksam angefochten und sie stellt die Tilgung ein. G verlangt die Herausgabe des Goldbarrens.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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