Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
§ 316 StGB - Absolute Kfz-Fahruntüchtigkeit
§ 316 StGB - Absolute Kfz-Fahruntüchtigkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Während der normalen Betriebszeit fährt T in einem Parkhaus mit seinem Pkw, obwohl er eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille (‰) aufweist. Zu einer kritischen Verkehrssituation kommt es nicht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 316 StGB - Absolute Kfz-Fahruntüchtigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T mit seinem Pkw im Parkhaus fuhr, hat er ein „Fahrzeug geführt“ (§ 316 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat seinen Pkw „im Verkehr“ geführt (§ 316 Abs. 1 StGB).
Ja!
3. T hat seinen Pkw trotz „Fahruntüchtigkeit“ im Verkehr geführt.
Genau, so ist das!
4. Mangels „konkreter Gefährdung“ scheidet eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 StGB) aus.
Nein, das trifft nicht zu!
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