Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Arglosigkeit - Vorangegangene Drohungen 2
Arglosigkeit - Vorangegangene Drohungen 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F und V streiten seit Monaten um das Sorgerecht. V greift F wiederholt an. F lebt in ständiger Angst. V lädt die F "zur Versöhnung" in seine Wohnung ein. Beim Betreten bemerkt F, dass V eine Pistole besorgt hat. Sie befürchtet, dass V sie umbringen möchte. V erschießt die F.
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Einordnung des Falls
Arglosigkeit - Vorangegangene Drohungen 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F war zum Zeitpunkt der Tötung "arglos".
Nein, das trifft nicht zu!
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