Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Arglosigkeit bei nicht abwehrbarem Angriff
Arglosigkeit bei nicht abwehrbarem Angriff
4. April 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (34.996 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B lädt T zum Kaffee ein. T möchte die Situation nutzen, um die ahnungslose B zu töten. Als B mit Kaffee aus der Küchentür kommt, packt T sie von vorne am Hals und sagt zu ihr: "Babsi, es ist soweit!" Anschließend tötet T die B unter heftiger Gegenwehr.
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Einordnung des Falls
Arglosigkeit bei nicht abwehrbarem Angriff
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B war zum Zeitpunkt der Tötung "arglos".
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. B war "wehrlos", als sie von T getötet wurde.
Genau, so ist das!
3. T handelte in "feindseliger Willensrichtung".
Ja, in der Tat!
4. T hatte Vorsatz bezüglich des objektiven Mordmerkmals der Heimtücke (§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 1 StGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Balthasar
26.11.2023, 12:27:42
verbietet die Sachverhaltsangabe der heftigen Gegenwehr nicht schon das TB-Merkmal der Wehrlosigkeit in Folge der Arglosigkeit?

Stella
30.11.2023, 15:13:40
So wie ich das verstanden habe, kommt es auf den Zeitpunkt des Beginns der Tötungshandlung an und was im weiteren Verlauf geschieht ist für die Beurteilung, ob Heimtücke vorliegt, nicht mehr relevant. Bitte korrigiert mich jemand, falls es falsch ist

nullumcrimen
24.4.2024, 22:30:25
also ist bei der Wehrlosigkeit auch der Zeitpunkt des §22 maßgeblich?

nullumcrimen
24.4.2024, 22:53:34
Und ist somit auch jede:r Arglose wehrlos? Denn wenn ich mich keines Angriffes versehe und dann angegriffen werde kann ich mich rein zeitlich gesehen nicht mehr verteidigen. Oder gibt es Fälle, in denen die Arglosigkeit bejaht und die Wehrlosigkeit verneint wird?
Paul Hendewerk
27.1.2025, 16:28:25
@[nullumcrimen](224363) Grundsätzlich ist das Opfer dann arglos, wenn es sich bei Beginn des ersten mit
Tötungsvorsatzausgeführten Angriffs keines Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit versieht. Mit dem Kriterium "Beginn des Angriffs" ist tatsächlich grundsätzlich das Versuchsstadium gemeint. Der BGH nimmt aber Arglosigkeit auch dann an, wenn das Tatopfer die Angriffsabsicht des Täters unmittelbar vor dem Eintritt der Tat in das Versuchsstadium (z. B. aufgrund der Äußerung: "Jetzt geht es los") erkennt. Zu deiner zweiten Frage: Nein, nicht jeder Arglose ist zugleich wehrlos. Man stelle sich als Angegriffenen einen zwei Meter großen Mann und als Angreifer eine kleinwüchsige Frau vor, die sich keiner gefährlichen Werkzeuge/Waffen bedient...
Clara.annie
27.2.2025, 12:59:43
Wenn man auch bei offener Konfrontation noch arglos ist, ist dann nicht fast immer ein Mord zu bejahen? 212 wäre dann ja nur alleinig gegeben, wenn zuvor ein richtiger Streit entfacht ist, wo das Opfer die Gefahr für sein Leben erkennt. Spricht das nicht gegen die restriktive Anwendung der Mordmerkmale?
Leo Lee
28.2.2025, 18:59:45
Hallo Clara.annie, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Vorab stimme ich dir insofern komplett zu, als eine zu weite Auslegung der Heimtücke dazu führen könnte, dass man den Mord - den man eig. wegen der Lebenslänglichkeit restriktiv auslegen muss - zu schnell annimmt. Allerdings muss man bei Heimtücke eben auch immer im Hinterkopf behalten, dass der Täter, der besonders perfide vorgeht, um ein Opfer mit Überraschungseffekt zu töten, besonders hart bestraft werden muss, zumal das Opfer - das auch zu schützen gilt - sich überhaupt nicht vorbereiten bzw. schützen konnte. Deshalb ist hier zwar sehr wohl konservativ, aber auch zu einem gewissen Grad nicht ZU restriktiv vorzugehen, um den besonders perfiden Täter nicht zu begünstigen. Deshalb empfiehlt es sich gerade bei der Heimtücke - ang
esichts der Fälle, wo zuvor ein Streit entfacht - möglichst viel Kasuistik sich einzuprägen, da die meisten Klausuren sich um bereits entschiedene Fälle drehen. Eine solche Sammlung von Beispielen, in denen Heimtücke angenommen bzw. abgelehtn wird, haben wir für dich in vier verschiedenen Kapiteln aufbereitet (findest du bei Strafrecht BT 1 --> Mord --> Hemtücke 1 ff.) :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo