Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Arglosigkeit bei nicht abwehrbarem Angriff
Arglosigkeit bei nicht abwehrbarem Angriff
30. August 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (43.882 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B lädt T zum Kaffee ein. T möchte die Situation nutzen, um die ahnungslose B zu töten. Als B mit Kaffee aus der Küchentür kommt, packt T sie von vorne am Hals und sagt zu ihr: "Babsi, es ist soweit!" Anschließend tötet T die B unter heftiger Gegenwehr.
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