Nr. 3 – Warenvorräte: Einkaufstüte

23. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Inspiriert durch viele Beauty-Tutorials auf YouTube hat sich A bei dm für €70 neue Schminke gekauft. Als sie danach auf einer Parkbank verweilt und für Selfies und Instagram-Storys posiert, lässt die daneben sitzende T die Tüte mit einem brennenden Streichholz in Flammen aufgehen.

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Einordnung des Falls

Nr. 3 – Warenvorräte: Einkaufstüte

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Einkaufstüte ist ein "Warenvorrat" (§ 306 Abs. 1 Nr. 3 Var. 2 StGB).

Nein!

Warenvorrat meint eine größere Menge körperlicher Gegenstände, die nicht dem Eigenverbrauch, sondern regelmäßig dem gewerblichen Umsatz dienen. Die Einkaufstüte enthält hier lediglich Kosmetikgegenstände für den privaten Gebrauch der A.
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2. Indem T die Einkaufstüte angezündet hat, hat sie sich wegen Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.

Genau, so ist das!

Der objektive Tatbestand der Sachbeschädigung setzt voraus (1) eine fremde Sache und (2) die Beschädigung oder Zerstörung der Sache. Eine Sache ist zerstört, wenn sie auf Grund der Einwirkung in ihrer Existenz vernichtet oder so wesentlich beschädigt ist, dass sie ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verloren hat. Die Tasche und die Einkäufe werden infolge des Feuers so erheblich beschädigt, dass die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit jeweils vollständig aufgehoben ist. T hat durch eine Handlung sowohl die Tasche als auch die Einkäufe zerstört. Verletzt dieselbe Handlung dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt (Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB)).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Tigerwitsch

Tigerwitsch

11.3.2021, 17:49:45

Zerstört hat A die Einkaufstüte und Inhalt. Aber die Gegenstände waren doch für A nicht mehr fremd, da sie die doch erworben hat. Insofern kann sie sich mE nicht einer Sachbeschädigung strafbar gemacht haben.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

11.3.2021, 18:49:34

Achtung! Laut Sachverhalt zerstört T und nicht A die Produkte. Da A Eigentümerin der Produkte geworden ist, waren sie für T fremd. Beste Grüße Lukas - für das Jurafuchs-Team

Tigerwitsch

Tigerwitsch

11.3.2021, 19:12:04

Ups, okay. Sachverhalt lesen, will gelernt sein 😅🙈 Dann ist es nachvollziehbar, dass die Einkaufstüte/Inhalt fremd ist :)


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