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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Um die Rodungsarbeiten für die "Gigafactory" schneller voranzubringen, zündet T den umfangreichen Forst auf dem für Tesla vorgesehenen Grundstück im brandenburgischen Grünheide bei Berlin an. Schnell breitet sich das Feuer auf sämtliche Bäume und das Unterholz aus.

Einordnung des Falls

Nr. 5 – Wälder, Heiden oder Moore

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der von T angezündete Forst ist ein "Wald" (§ 306 Abs. 1 Nr. 5 Var. 1 StGB).

Ja, in der Tat!

Der Begriff des Waldes folgt nicht der weiten Definition des § 2 Abs. 1 BWaldG (mit seiner Erstreckung auf Waldblößen, Lichtungen und Waldwiesen), sondern ist im Hinblick auf den engeren Schutzzweck des § 306 StGB originär strafrechtlich zu bestimmen. Er umfasst eine größere, zusammenhängende, zum größten Teil mit Bäumen bestandene Bodenfläche unter Einschluss des Unterholzes und des Waldbodens. Der Forst als kommerziell genutzte Waldfläche genügt diesen Anforderungen.

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