Tatbestandsmerkmal "Mensch" – Sterbender
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Häftling H ist schwer krebskrank und wird den nächsten Sommer nicht mehr erleben. Um ihm die restliche Haft zu ersparen, mischt der Justizvollzugsbeamte J ein schnell zum Tode führendes Gift in Hs Abendbrot. H stirbt daran.
Einordnung des Falls
Tatbestandsmerkmal "Mensch" – Sterbender
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. J hat einen "Menschen" getötet (§ 212 Abs. 1 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!