Öffentliches Recht
VwGO
Anfechtungsklage
Klagegegner § 78 VwGO: Passive Prozessführungsbefugnis in Bezug auf § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO
Klagegegner § 78 VwGO: Passive Prozessführungsbefugnis in Bezug auf § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unternehmer K beantragt eine Genehmigung nach § 4 BImSchG für eine in der Gemeinde G zu errichtende Fabrik. Statt beim zuständigen Landratsamt reicht er den Antrag bei der Gemeindeverwaltung von G ein. Nachdem sein Antrag von G Monate nicht beschieden worden war, klagt er gegen G auf Erlass der Genehmigung. Ist G der richtige Klagegegner?
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Einordnung des Falls
Klagegegner § 78 VwGO: Passive Prozessführungsbefugnis in Bezug auf § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Klagegegner bestimmt sich in allen verwaltungsrechtlichen Klagen nach dem Rechtsträgerprinzip, wie es in § 78 VwGO Ausdruck gefunden hat.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der richtige Klagegegner der Verpflichtungsklage (§ 78 Abs. 1 VwGO) des K ist das zuständige Landratsamt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.