Zuständigkeit bei Klageermäßigung
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verklagt B auf Zahlung von € 8.000 vor dem zuständigen Landgericht Köln. Sein Anwalt überzeugt ihn jedoch aufgrund der schlechten Beweislage dazu, die Klage um die Hälfte zu reduzieren. Der Klageantrag lautet nun auf Zahlung von € 4.000.
Einordnung des Falls
Zuständigkeit bei Klageermäßigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die ursprüngliche Klage auf Zahlung von € 8.000 war das Landgericht sachlich zuständig.
Ja, in der Tat!
2. Für eine Klage auf Zahlung von € 4.000 ist grundsätzlich das Amtsgericht sachlich zuständig.
Ja!
3. Für die Berechnung des Zuständigkeitsstreitwerts ist der Zeitpunkt der Klageeinreichung maßgeblich (§ 4 Abs. 1 Hs. 1 ZPO).
Genau, so ist das!
4. Das bei Klageerhebung sachlich zuständige Landgericht behält seine Zuständigkeit (§ 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO).
Ja, in der Tat!
5. Das Landgericht erklärt sich auf Antrag für unzuständig.
Nein!