Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Vertretung des Kaufmanns
Erlöschen der Prokura, Herabsinken zu Kleingewerbe
Erlöschen der Prokura, Herabsinken zu Kleingewerbe
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ks Cateringservice ist vom Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB) zum Kleingewerbe herabgesunken (§ 2 HGB). Sie bewirkt die vollständige Löschung ihres Betriebs aus dem Handelsregister. Allen Mitarbeitern wurde betriebsbedingt gekündigt, nur Prokurist P ist noch übrig. P kauft bei Händler H für K 100 Hotdog-Brötchen.
Diesen Fall lösen 74,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Erlöschen der Prokura, Herabsinken zu Kleingewerbe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Kauf von Hotdog-Brötchen ist vom Umfang einer Prokura umfasst (§ 49 Abs. 1 HGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ps Prokura ist erloschen.
Ja, in der Tat!
3. P hat K trotz erloschener Prokura beim Kauf der Hotdog-Brötchen gegenüber H wirksam vertreten (§ 164 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
in persona
14.8.2024, 13:42:46
Hallo:) Ergibt es sich aus dem Sinn und Zweck des Gesetzes,dass die Prokura bei Einstellen des Handelsgewerbes wegfällt oder gibt es eine Norm dazu?
Linda
18.8.2024, 11:44:53
Hi, ganz sicher bin ich mir auch nicht aber ich würde sagen, dass es sich daraus ergibt, dass Voraussetzung für die Erteilung der Prokura die Kaufmanns-Eigenschaft ist und es außerhalb von Handeslgewerben keinen Prokuristen gibt :D
in persona
19.8.2024, 21:35:27
Hi,klingt auf jeden Fall einleuchtend:)
Eileen 🦊
2.10.2024, 16:07:24
Demnach wäre ein Kleingewerbe trotzdem noch ein Handelsgewerbe, was einen nach Art und Umfang kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert? LG