Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Außenbereich (§ 35 BauGB)
Bestimmung Außenbereich (Außenbereichsinsel)
Bestimmung Außenbereich (Außenbereichsinsel)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Dwight (D) hat in Gemeinde B ein neues, 1532m² großes Grundstück für seinen dreigeschossigen „Businesspark" im Visier. Jurastudentin F soll erklären, wonach sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bestimmung Außenbereich (Außenbereichsinsel)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Vorhaben muss sich an den bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen messen lassen, wenn es eine bauliche Anlage i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB darstellt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ds geplanter Businesspark stellt eine bauliche Anlage i.S.d § 29 Abs. 1 BauGB dar.
Ja, in der Tat!
3. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Ds Vorhaben richtet sich nach § 30 Abs. 1 BauGB, § 30 Abs. 2 BauGB oder § 30 Abs. 3 BauGB.
Nein!
4. Entscheidend für die Anwendbarkeit von § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) ist der Bebauungszusammenhang.
Genau, so ist das!
5. Das Nachbargrundstück N ist Teil des Bebauungszusammenhangs.
Ja, in der Tat!
6. Ds Grundstück liegt im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des Bebauungszusammenhangs (unbeplanter Innenbereich).
Nein!
7. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Ds Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB (Außenbereich).
Genau, so ist das!
8. Ds Grundstück liegt auf einer „Außenbereichsinsel"
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
frausummer
4.12.2023, 11:35:57
Mir leuchtet anhand der Zeichnung nicht ein, weshalb sich das Grundstücks von N im Außenbereich befinden soll. Der Außenbereich ist doch eindeutig hinter dem Wirtschaftsweg eingezeichnet und N‘s Grundstück grenzt an eine andere Bebauung
Blotgrim
16.1.2024, 09:46:22
Es geht aber um das Grundstück von Dwight was unter dem Grundstück von N (südlich ) liegt. Dieses ist in keine Himmelsrichtung von Bebauung umgeben, der Wirtschaftsweg stellt keine ausreichende Zäsur dar und somit ist das Grundstück nicht im
Bebauungszusammenhang. Das von N ist allerdings drin, das wird in den Aufgaben aber auch so dargestellt
jeci
23.7.2024, 14:50:58
Im Aufgabentext ist bei der Frage unmittelbar nach der Frage nach dem Grundstück des N nur noch von dem "Grundstück" die Rede. Vielleicht kann man hier den Wortlaut konkretisieren, um weiteren Missverständnissen vorzubeugen. Ich war bei der Beantwortung der Fragen auch erst am Überlegen, wessen Grundstück nun gemeint ist.
Linne_Karlotta_
15.8.2024, 14:15:33
Hallo in die Runde, ich habe mir die Aufgabe gerade noch einmal angeschaut und kann bin der Ansicht, dass in jeder Frage deutlich wird, um welches Grundstück es sich handelt. Vielleicht habt ihr statt „Ds Grundstück“ versehentlich „Das Grundstück“ gelesen? Sollte ich etwas übersehen haben, lasst es mich gerne wissen. Viele Grüße, Linne - für das Jurafuchs-Team
benjaminmeister
19.10.2024, 11:42:54
D sein Grundstück ist zwar nicht ringsherum von Bebauung umgeben aber ich würde hier auch den
Bebauungszusammenhangbejahen weil der Wirtschaftsweg auch eine topografische Zäsur darstellt. Oder ist der Wirtschaftsweg ohne Asphalt und geringer Größe?