Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB
Ablehnen der Ersatzleistung
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30. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

R hat bei Reiseveranstalter V Flüge und ein Hotel auf der Malediven-Insel I gebucht, um dort zu schnorcheln. Bei Ankunft stellt sich heraus, dass alle Hotels auf I ausgebucht sind. V bringt R ersatzweise in Hotel auf Insel M unter. Da M aber kein Hausriff hat, kann man dort schlechter schnorcheln.
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