§ 281 – Bezugspunkt Pflichtverletzung
21. August 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Studentin S kauft bei Bose (B) im Sonderangebot eine Bluetooth Box. Durch einen fahrlässigen Herstellungsfehler von B verbindet sich die Box jedoch nicht mit Handys. Als B die gesetzte Nacherfüllungsfrist fahrlässig verstreichen lässt, verlangt S Schadensersatz statt der Leistung samt Mehrkosten für den Kauf der Box bei einem anderen Händler.
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