Akt der Legislative
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das IfSG in der Fassung von April 2021 sah als Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen vor, sofern ein bestimmter Inzidenzwert an Coronainfektionen überschritten ist.
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Einordnung des Falls
Akt der Legislative
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Beschwerdeführer sehen sich hierdurch in ihren Grundrechten verletzt und erheben Verfassungsbeschwerde. Ist diese nur zulässig, wenn ein tauglicher Beschwerdegegenstand vorliegt (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs.1 BVerfGG)?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Stellen die entsprechenden Bestimmungen des IfSG a.F. einen tauglichen Beschwerdegegenstand (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG) dar?
Ja, in der Tat!
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