Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
Parkhaus mit Entgelt am Ausgang
Parkhaus mit Entgelt am Ausgang
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A fährt in ein Parkhaus und zieht ein Parkticket an der Schranke. Die Bezahlung soll erst erfolgen, wenn er das Parkhaus wieder verlässt. A hat aber nicht vor, später zu bezahlen und plant, das System an der Ausfahrt auszutricksen.
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Einordnung des Falls
Parkhaus mit Entgelt am Ausgang
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist das Parkhaus eine Einrichtung im Sinne des § 265a Abs. 1 Var. 4 StGB?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat sich den Zutritt zum Parkhaus erschlichen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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