Grundfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Prokuristin P ist im Betrieb der Inhaberin O angestellt. Sie nimmt, ohne dies zu dürfen, im Namen des Betriebs ein Darlehen auf. Dadurch wird der Betrieb geschädigt.
Diesen Fall lösen 93,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn P die ihr durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen sie zu betreuen hat, Nachteil zufügt, erfüllt sie den objektiven Tatbestand der Untreue (§ 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. P hat eine rechtliche Befugnis missbraucht.
Ja!
3. Nach der Rspr. und h.M. verlangt der objektive Tatbestand des § 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB neben dem Missbrauch einer rechtlichen Befugnis wie die Alt. 2 die Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht.
Genau, so ist das!
4. P hatte eine Vermögensbetreuungspflicht.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.