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Rechtsprechung Öffentliches Recht

Grundrechte

Gibt es einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf einen Geschlechtseintrag als divers? („Dritte Option“)

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Gibt es einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf einen Geschlechtseintrag als divers? („Dritte Option“)

20. März 2026

13 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A ist nicht-binär. Nach dem Personenstandsgesetz muss A ein Geschlecht ins Geburtenregister eintragen. Eintragungen außer „männlich“ oder „weiblich“ sind unzulässig. A kann aber As alte Eintragung streichen lassen, was als „fehlende Angabe“ im Register erscheint.

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