Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Öffentliches Recht
Grundrechte
Gibt es einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf einen Geschlechtseintrag als divers? („Dritte Option“)
Gibt es einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf einen Geschlechtseintrag als divers? („Dritte Option“)
3. Februar 2026
13 Kommentare
4,5 ★ (10.394 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist nicht-binär. Nach dem Personenstandsgesetz muss A ein Geschlecht ins Geburtenregister eintragen. Eintragungen außer „männlich“ oder „weiblich“ sind unzulässig. A kann aber As alte Eintragung streichen lassen, was als „fehlende Angabe“ im Register erscheint.
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