Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Aufrechnung nach Abtretung, Unkenntnis von Abtretung
Aufrechnung nach Abtretung, Unkenntnis von Abtretung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K schuldet V €100 für den Kauf einer Matratze. K verkauft V sodann Computerspiele für €100. V tritt seine Forderung an D ab. K weiß davon nichts. K erklärt V kurze Zeit später die Aufrechnung. D verlangt von K Zahlung der €100.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Aufrechnung nach Abtretung, Unkenntnis von Abtretung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem V seine Forderung an D abgetreten hat, hat D einen Anspruch gegen K in Höhe von €100 erlangt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ds Forderung ist erloschen, wenn K wirksam gegenüber V aufgerechnet hat und D dies gegen sich gelten lassen muss.
Ja, in der Tat!
3. Besteht nach der Abtretung noch eine Aufrechnungslage zwischen V und K?
Nein!
4. Kann K gegenüber V aufrechnen, obwohl die Forderungen nicht mehr gegenseitig sind?
Genau, so ist das!
5. Muss K die €100 an D zahlen?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.