Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Aufrechnung nach Abtretung, Aufrechnungslage schon bei Abtretung - Kenntnis von Abtretung
Aufrechnung nach Abtretung, Aufrechnungslage schon bei Abtretung - Kenntnis von Abtretung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K schuldet V €100 für den Kauf einer Matratze. K verkauft V anschließend Computerspiele für €100. V tritt seine Forderung an D ab und teilt dies K mit. K möchte gerne aufrechnen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Aufrechnung nach Abtretung, Aufrechnungslage schon bei Abtretung - Kenntnis von Abtretung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann K gegenüber V aufrechnen?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. K kann mit seiner Forderung gegen V gegenüber D aufrechnen, wenn die Voraussetzungen des § 406 BGB vorliegen.
Genau, so ist das!
3. Bestand zum Zeitpunkt der Abtretung eine Aufrechnungslage (§§ 387, 390 BGB) zwischen V und K?
Ja, in der Tat!
4. Kann K gegenüber D aufrechnen?
Ja!
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