Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Objektive Zurechenbarkeit 1
Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Objektive Zurechenbarkeit 1
19. April 2025
8 Kommentare
4,6 ★ (4.608 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (5/5)
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Einordnung des Falls
Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Objektive Zurechenbarkeit 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach der Theorie vom Erfordernis der objektiven Zurechenbarkeit ist die Rettungshandlung von T ausreichend.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat den Eintritt des Taterfolges verhindert (§ 24 Abs. 1 S. 1 Var. 2 StGB)
Genau, so ist das!
Fundstellen
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