Öffentliches Recht
VwGO
Verpflichtungsklage
Klagebefugnis: Anspruch nicht auf gebundene Entscheidung, sondern bloß auf ermessensfehlerfreie Bescheidung, weil Ermessen der Behörde eingeräumt
Klagebefugnis: Anspruch nicht auf gebundene Entscheidung, sondern bloß auf ermessensfehlerfreie Bescheidung, weil Ermessen der Behörde eingeräumt
3. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A möchte im Geltungsbereich eines Bebauungsplans eine Unterkunft für Asylsuchende errichten. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Behörde (B) weist die beantragte Baugenehmigung deswegen ab. A meint, dass von den Festsetzungen abgewichen werden kann.
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Einordnung des Falls
Klagebefugnis: Anspruch nicht auf gebundene Entscheidung, sondern bloß auf ermessensfehlerfreie Bescheidung, weil Ermessen der Behörde eingeräumt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Statthaft ist die Verpflichtungsklage. A ist klagebefugt, wenn sie die Möglichkeit einer subjektiven Rechtsverletzung darlegen kann.
Genau, so ist das!
2. A ist klagebefugt, wenn sie einen möglichen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung geltend machen kann.
Ja, in der Tat!
3. B hätte die Baugenehmigung erlassen müssen. A hat einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung.
Nein!
4. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann die Behörde bei der Erteilung der Baugenehmigung Befreiungen von den Festsetzungen erteilen. Die Vorschrift eröffnet eine Ermessensentscheidung.
Genau, so ist das!
5. A kann geltend machen, möglicherweise einen möglichen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der B zu haben. Sie ist klagebefugt.
Ja, in der Tat!
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