Referendariat
Die ZVR-Klausur
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO
Gesamthandsgemeinschaften: Nicht-rechtsfähiger Verein
Gesamthandsgemeinschaften: Nicht-rechtsfähiger Verein
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D ist Mitglied im Briefmarkenverein S. S ist nicht ins Vereinsregister eingetragen. D ist kein Mitglied des Vorstands von S. G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €5.000. G lässt bei D - ohne dessen Einwilligung - eine wertvolle Briefmarke, die dem Verein gehört, pfänden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gesamthandsgemeinschaften: Nicht-rechtsfähiger Verein
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. D kann mit der Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) gegen die Pfändung der Briefmarke vorgehen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Statthafter Rechtsbehelf für D ist die Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO).
Ja, in der Tat!
3. Die Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) des D ist begründet und hat Erfolg.
Ja!
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