Fahrrad-Fall (Verschulden Minderjähriger im Straßenverkehr)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der achtjährige K schiebt sein Fahrrad auf dem Bürgersteig und läuft so seinen Freunden ohne Rädern hinterher. Dabei lässt er das Rad immer wieder los und neben sich her rollen. Auch als Autofahrerin A auf gleicher Höhe mit ihm ist, lässt K unvermittelt das Fahrrad los. Dieses rollt auf die Straße und beschädigt das Auto der A.
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Einordnung des Falls
Fahrrad-Fall (Verschulden Minderjähriger im Straßenverkehr)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat eine kausale und rechtswidrige Verletzungshandlung am Eigentum der A begangen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Grundsätzlich haben Achtjährige die von ihnen verursachten Schäden im Straßenverkehr zu vertreten.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Von diesem Grundsatz ist eine Ausnahme zu machen, wenn gerade keine verkehrstypische Überforderungssituation vorliegt.
Ja, in der Tat!
4. K hat den Schaden an dem Fahrzeug zu verschulden.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
evanici
11.9.2023, 14:09:54
Was wäre denn dann überhaupt ein Beispiel für keine Überforderungssituation? Bzw. nach welchen Maßstäben macht man das fest?
Nilson2503
9.10.2023, 17:22:04
Ich meine ein klassisches Beispiel ist eine Kollision mit stehenden, nicht am fließenden Verkehr teilnehmenden Kfz. Generell kann man sich Fragen, ob der konkrete Schädigungsgang teilweise wegen der typischen Dynamik und Schnelllebigkeit des Straßenverkehrs entstanden ist.