Zivilrechtliche Nebengebiete
Gesellschaftsrecht
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Wirkung des Widerspruchs gegen Geschäftsführungsmaßnahme eines GbR-Gesellschafters
Wirkung des Widerspruchs gegen Geschäftsführungsmaßnahme eines GbR-Gesellschafters
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B machen sich nach dem zweiten Examen mit der A & B Rechtsanwälte GbR selbständig. Jede von ihnen darf ohne die andere die Geschäfte der GbR führen und die Gesellschaft vertreten. A möchte für die Gesellschaft einen teuren Audi R8 als neuen Geschäftswagen kaufen. B widerspricht, das sei viel zu teuer für eine Kanzlei ohne Mandanten. A kauft den Audi trotzdem im Namen der GbR.
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Einordnung des Falls
Wirkung des Widerspruchs gegen Geschäftsführungsmaßnahme eines GbR-Gesellschafters
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach dem Gesellschaftsvertrag hatte A grundsätzlich die Geschäftsführungsbefugnis für den Kauf.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch den Widerspruch der B wurde die grundsätzlich bestehende Geschäftsführungsbefugnis der A für den Kauf ausgeschlossen.
Ja!
3. Vor dem Widerspruch hatte A im Außenverhältnis grundsätzlich Vertretungsmacht für den Kauf des Audi.
Genau, so ist das!
4. Der Widerspruch (§ 715 Abs. 4 BGB) wirkt nicht nur im Innenverhältnis (Geschäftsführung), sondern führt auch im Außenverhältnis zu fehlender Vertretungsmacht gegenüber Dritten.
Nein, das trifft nicht zu!
5. A muss im Innenverhältnis für durch den Kauf verursachte Schäden bei der Gesellschaft einstehen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
by1111
24.4.2022, 19:22:54
Inwiefern ist der Kauf eines Audi R8 für eine frisch gegründete Anwalts-GbR eine Geschäftsführungsmaßnahme? Das ist mir noch nicht ganz klar…
Lukas_Mengestu
25.4.2022, 13:32:15
Hallo by1111, ausweislich des Sachverhaltes soll der Wagen ja als (repräsentativer) Firmenwagen dienen. Insoweit ist durchaus denkbar, dass zur Wahrnehmung von Mandanten-/Gerichtsterminen außerhalb der Kanzlei ein entsprechender Wagen notwendig ist zur Ausübung der Tätigkeit. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Kind als Schaden
9.7.2023, 19:27:34
Der R8 ist in der Tat ein "ungünstiges" Auto. Einen Rechtsanwalt der mit einem Audi R8 zu beruflichen Terminen aufkreuzt, werden sicherlich viele Kollegen nicht ernst nehmen können. Vielleicht war auch ursprünglich ein A8 angedacht... wer weiß ;) Auf dem Bild ist aber in der Tat ein R8.
CR7
5.6.2024, 18:30:55
Ich hatte mal in einer Kanzlei gearbeitet als StudMi, da hat der Referendar, der nach dem 2. Examen dann direkt als RA zugelassen wurde, sich in der gleichen Woche noch eine C-Klasse abgeholt - als Unterschriftsbonus.
consul
27.11.2023, 18:18:34
Nach dem zum 01.01.2024 in Kraft tretenden § 720 III BGB n.F. beschränkt sich die Wirkung des Widerspruchs auf das Innenverhältnis (Geschäftsführung) und schlägt ganz grundsätzlich nicht auf die Vertretungsbefugnis im Außenverhältnis durch. Die Sache ist somit ab dann nicht mehr strittig, sondern im Gesetz festgelegt. :)
Leo Lee
2.12.2023, 20:02:34
Hallo consul, auch hier danken wir die für den Hinweis! Wir haben zunächst mal (bis zum 01.01.2024) die neue Rechtslage durch das MoPeG als Vertiefung ergänzt :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Nils
12.1.2024, 16:45:11
In der Aufgabe wird bei dem Widerspruchsrecht noch auf § 711 BGB Bezug genommen, der ja komplett gestrichen wurde.
Leo Lee
14.1.2024, 08:19:59
Hallo Nils, vielen Dank für den Hinweis! In der hatten wir vergessen, auch den Fragetext der vierten Aufgabe anzupassen, was wir entsprechend korrigiert haben :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo