Grundlagengeschäft
4. April 2025
36 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Studentinnen S1 und S2 haben schon vor längerer Zeit die Jura-Nachhilfe-GbR gegründet. Im Gesellschaftsvertrag sind Einzelgeschäftsführungs- und -vertretungsbefugnis vereinbart. Eines Tages meint S1, Nachhilfeunterricht habe keine Zukunft, Sport hingegen schon. Daher will sie das bisherige Büro zu einem Fitnessraum umfunktionieren und Geräte anschaffen.
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Einordnung des Falls
Grundlagengeschäft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Vereinbarung einer Einzelgeschäftsführungsbefugnis ist möglich.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch Grundlagengeschäfte sind Geschäftsführungsmaßnahmen.
Nein!
3. Die Umfunktionierung der GbR von einer Nachhilfeschule zu einem Fitnessstudio ist ein Grundlagengeschäft.
Genau, so ist das!
4. S1 kann den Gesellschaftszweck alleine ändern, weil sie einzelgeschäftsführungsbefugt ist.
Nein, das trifft nicht zu!
5. S1 könnte bei dem Kauf von Fitnessgeräten die GbR im Außenverhältnis wirksam vertreten.
Ja!
6. Für Grundlagengeschäfte besteht aber dennoch Vertretungsmacht der Gesellschafter.
Nein, das trifft nicht zu!
7. Bei dem Kauf von Fitnessgeräten durch S1 handelt es sich um ein Grundlagengeschäft.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dolo Agate
25.3.2025, 12:24:53
Warum ist das kein
Grundlagengeschäft, sondern ein Geschäft der Gesellschaft? Solche Geräte sind echt teuer und würden doch eine enorme Belastung für die GbR sein, die faktisch zu einer Änderung der Gesellschaft führen würde. Könnte mir jmd bitte erklären, wie die zu dieser Wertung gekommen sind?