Zivilrecht

Mietrecht

Mietverhältnisse über Wohnraum

Kündigungsrecht des Vermieters (§ 563 Abs. 4 BGB)

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Kündigungsrecht des Vermieters (§ 563 Abs. 4 BGB)

17. Mai 2026

16 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A, B und C treten in das Mietverhältnis des toten M ein. C ist zahlungsunfähig. V spricht deshalb allen drei form- und fristgerecht die Kündigung aus.

Diesen Fall lösen 89,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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