Kündigungsrecht des Vermieters (§ 563 Abs. 4 BGB)
27. August 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A, B und C treten in das Mietverhältnis des toten M ein. C ist zahlungsunfähig. V spricht deshalb allen drei form- und fristgerecht die Kündigung aus.
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