Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Erlöschen des Schuldverhältnisses
Tilgungsreihenfolge: Irrtum über Schuldenumfang
Tilgungsreihenfolge: Irrtum über Schuldenumfang
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M schuldet V €400 Miete und €400 aus einem Kaufvertrag. M glaubt, neben der Miete seien nur noch €100 offen und übergibt V bei ihrem Auszug €500 mit den Worten: "Das dürfte alles sein". V erklärt, dies reiche nicht und will Ms Couch als Pfand behalten. M erwidert, die Miete sei beglichen.
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Einordnung des Falls
Tilgungsreihenfolge: Irrtum über Schuldenumfang
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Darf V die Couch als Pfand behalten, wenn ihr daran ein Vermieterpfandrecht (§ 562 Abs. 1 BGB) zusteht?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat M durch die Aussage "Das dürfte alles sein" zum Ausdruck gebracht, sie wolle vorrangig die Mietschuld tilgen?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Kann man nach der herrschenden Meinung bei fehlerhafter Tilgungsbestimmung immer auf die gesetzliche Tilgungsreihenfolge zurückgreifen (§ 366 Abs. 2 BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Wird aufgrund der fehlerhaften Zweckbestimmung die Kaufpreisschuld als "weniger sichere" Forderung getilgt (§ 366 Abs. 2 BGB)?
Nein!
5. Angenommen die Voraussetzungen des Vermieterpfandrechts lagen zunächst vor. Darf V nach der geleisteten Zahlung von €400 die Couch als Pfand behalten?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.