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Weiterer Fall zur Verdeutlichung des Polizei- und Ordnungsrechts (Sekundärebene)
Sachverhalt
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Tatbestandsmerkmal „Mensch“ – Suizid nicht erfasst
Content Note: Suizid. Häftling H ist in der JVA Berlin-Tegel inhaftiert. Er ist in der Teilanstalt 2 untergebracht, die wegen der schlechten Haftbedingungen und winzigen Zellen verrufen ist. H nimmt sich dort eines Nachts das Leben.
Bedingter Tötungsvorsatz bei objektiv äußerst gefährlichen Tathandlungen, bei denen die Handlung nur noch zum Tod des Opfers führen kann
T stranguliert den O mit seinem Gürtel fünf Minuten lang. Danach wirft er den bewusstlosen O in die Büsche und läuft weg. O stirbt.