Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht Rheinland-Pfalz
Grundlagen
Weiterer Fall zur Verdeutlichung des Polizei- und Ordnungsrechts (Sekundärebene)
Weiterer Fall zur Verdeutlichung des Polizei- und Ordnungsrechts (Sekundärebene)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Autofahrerin A parkt ihr Auto im absoluten Halteverbot. Zwei Tage später stellt sie fest, dass ihr Auto abgeschleppt wurde. Die zuständige Behörde verlangt von A die Erstattung der Kosten des mit dem Abschleppvorgang beauftragten Abschleppunternehmers U.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Weiterer Fall zur Verdeutlichung des Polizei- und Ordnungsrechts (Sekundärebene)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da der Staat grundsätzlich zur Gefahrenabwehr verpflichtet ist, muss er auch alle hiermit verbundenen Kosten tragen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Erlass eines Kostenbescheides bedarf einer gesetzlichen Grundlage.
Ja!
3. Kann A gegen den Kostenbescheid im Wege der Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO vorgehen?
Genau, so ist das!
4. Für die materielle Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheides ist es gänzlich ohne Bedeutung, ob die ursprüngliche Maßnahme rechtmäßig war.
Nein, das trifft nicht zu!
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