Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Nötigungsmittel Gewalt 1
Nötigungsmittel Gewalt 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte von O die Kombination für den Safe erhalten. Dafür fesselt sie O und stranguliert diesen so lange, bis er die Kombination endlich verrät.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nötigungsmittel Gewalt 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat gegen O Gewalt i.S.d. § 253 StGB angewendet.
Ja, in der Tat!
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