+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Tags
Lernplan SR Großer Schein (100%)
Lernplan Strafrecht BT: Vermögensdelikte (100%)
Lernplan Examen - alle (100%)
T möchte O erpressen und installiert auf dessen Computer einen Virus: Beim Starten des Computers wird O eine Meldung eingeblendet, dass alle Daten verschlüsselt werden, wenn O keine €100 auf ein Konto überweist. O überweist.
Einordnung des Falls
Nötigungsmittel Drohung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O mit einem empfindlichen Übel gedroht
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen
in Studium und Referendariat richtig.
...Wird geladen
Ja, in der Tat!
Drohung ist das Inaussichtstellen eines Übels, dessen Eintritt der Drohende als von seinem Willen abhängig darstellt.. Empfindlich ist das Übel, wenn die negative Folge geeignet ist, einen besonnenen Menschen in der konkreten Situation zu dem vom Täter erstrebten Verhalten zu bestimmen. T hat O in Aussicht gestellt, dass alle seine Daten verschlüsselt werden, wenn dieser nicht überweist und dabei vorgetäuscht, dass er die Verschlüsselung kontrolliert. Da T es bereits geschafft hat, den Virus auf dem Computer des O zu installieren, erscheint es naheliegend, dass er seine Drohung wahr machen kann. Für einen vergleichsweise geringen Preis von 100 € wäre auch ein vernünftiger Mensch bereit, das Risiko zu minimieren, um alle persönlichen und berufsbezogenen Dateien zu retten.