Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Nötigungsmittel Drohung
Nötigungsmittel Drohung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O erpressen und installiert auf dessen Computer einen Virus: Beim Starten des Computers wird O eine Meldung eingeblendet, dass alle Daten verschlüsselt werden, wenn O keine €100 auf ein Konto überweist. O überweist.
Diesen Fall lösen 95,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nötigungsmittel Drohung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O mit einem empfindlichen Übel gedroht
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.