Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Nötigungsmittel Drohung
Nötigungsmittel Drohung
3. April 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (2.479 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T möchte O erpressen und installiert auf dessen Computer einen Virus: Beim Starten des Computers wird O eine Meldung eingeblendet, dass alle Daten verschlüsselt werden, wenn O keine €100 auf ein Konto überweist. O überweist.
Diesen Fall lösen 95,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nötigungsmittel Drohung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O mit einem empfindlichen Übel gedroht
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FalkTG
8.1.2025, 12:23:56
Shark
31.1.2025, 15:33:37
Naja der Maßstab ist ja "besonnener Mensch in der konkreten Situation"
Amelie7
13.2.2025, 11:45:19
Ich verstehe auch hier die Abgrenzung bezüglich des empfindlichen Übels nicht ganz.. Sagen wir der Betrag wäre unverhältnismäßig hoch (zb 10.000), das Opfer zahlt aber. Wäre dann eine vollendete
Erpressungabzulehnen, weil ein besonnener Mensch das nicht dafür zahlen würde und nur aus Versuch zu bestrafen?