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Verdachtsberichterstattung – Rechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit

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19. Juni 2026
18 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Die Zeitung B möchte über den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs gegen S berichten. Die Hauptverhandlung soll am 20.02. stattfinden. Am 08.02. um 9 Uhr kontaktiert B den S mit der Bitte um Stellungnahme bis 16 Uhr. Zwei Stunden später antwortet S und bittet um eine Fristverlängerung. B reagiert hierauf nicht.

Einordnung

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein beliebter Prüfungsstoff in zivilrechtlichen Klausuren, da hierdurch abgeprüft werden kann, ob es den Studierenden gelingt, verschiedene Rechtsbereiche zu verknüpfen. Der vorliegende Fall befasst sich dabei mit der Frage, inwieweit es zulässig ist, über ein noch laufendes Verfahren zu berichten (Stichwort: „Unschuldsvermutung“) und welche Sanktion eine ggf. unzulässige Berichterstattung nach sich ziehen kann.

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