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Halterhaftung (§ 7 StVG) – Beschädigung des eigenen Pkw

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Halterhaftung (§ 7 StVG) – Beschädigung des eigenen Pkw

5. Mai 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die gehbehinderte Fahrzeughalterin H parkt ihr Auto auf einem Parkplatz, auf dem auch A parkt. Später bittet H den A, ihr Auto aus der abschüssigen Parklücke auszuparken, um einsteigen zu können. A kommt ihrem Wunsch nach, beschädigt aber beim Ausparken sein eigenes Fahrzeug.

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Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen in folgenden Kampagnen
Examenstreffer Berlin/Brandenburg 2022
Examenstreffer Mecklenburg-Vorpommern 2022
Examenstreffer NRW 2022
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Eine Besprechung von:
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