Empfindlichkeit des Übels

3. April 2025

12 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T hat ihr Auto verkehrsordnungswidrig abgestellt. Polizist P will wegen dieser Ordnungswidrigkeit eine Anzeige aufnehmen. T sagt, sie werde eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben, sollte P die Anzeige nicht unterlassen. Eingeschüchtert hört P auf, den Vorfall aufzunehmen.

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Einordnung des Falls

Empfindlichkeit des Übels

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Hat T dem P ein Übel in Aussicht gestellt (§ 240 Abs. 1 Alt. 2 StGB)?

Ja!

Drohung ist das In-Aussicht-Stellen eines künftigen Übels, auf das der Täter Einfluss hat oder Einfluss zu haben vorgibt. Ein Übel ist dabei jeder Nachteil.T hat P gesagt, sie werde Dienstaufsichtsbeschwerde gegen P erheben. Das Verfahren stellt sich für P als Nachteil dar.
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2. Eine Drohung im Sinne des § 240 Abs. 1 Alt. 2 StGB liegt nur vor, wenn das Übel, das der Täter in Aussicht stellt, empfindlich ist.

Ja!

Empfindlich ist das Übel, wenn es bei objektiver Beurteilung und der Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Betroffenen geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem mit der Drohung erstrebten Verhalten zu bestimmen.Der Begriff empfindlich impliziert, dass nur ein Übel von einigem Gewicht für die Drohungshandlung taugt. Das Übel ist nicht empfindlich, wenn vom Bedrohten in seiner Lage erwartet werden kann, dass er der Bedrohung in besonnener Selbstbehauptung standhält.

3. Nach einer Ansicht in der Rspr. kann von P erwartet werden, der Ankündigung in besonnener Selbstbehauptung standzuhalten. Liegt nach dieser Ansicht eine Drohung i.S.v. § 240 Abs. 1 Alt. 1 StGB in Ts Verhalten?

Nein, das ist nicht der Fall!

Kammergericht Berlin: Wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein empfindliches Übel, würde der Gebrauch eines zulässigen Rechtsbehelfs durch Strafandrohung behindert. Die Unannehmlichkeiten, die mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde verbunden sind, muss grundsätzlich auch jeder Beamte tragen. Von einem Polizisten ist deshalb zu erwarten, der Ankündigung einer solchen Beschwerde in besonnener Selbstbehauptung standzuhalten.Das Merkmal der Empfindlichkeit ist ein normatives Tatbestandselement. In Grenzfällen ist also eine wertende Betrachtung nötig, ob erwartet werden könne, dass der Drohung in „besonnener Selbstbehauptung” standgehalten werden sollte. Ganz marginale, sozialadäquate Beeinträchtigungen sollten hier herausfallen. Ansonsten kannst Du in strittigen Fällen mit guter Argumentation (fast) alles vertreten.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

AG

agi

18.10.2024, 17:21:58

ich finde es schade, dass in den Fällen wo beide Ansichten vertretbar sind, je nachdem was man anklickt, die Frage als falsch angezeigt wird. Ist es vllt technisch möglich, die Beantwortung so zu programmieren, dass wenn beides zutreffend ist, dies auch so berücksichtigt wird? In der Vertiefung würde man ja dann sehen, dass es evtl die m.M darstellt :)

LELEE

Leo Lee

20.10.2024, 09:01:51

Hallo agi, vielen Dank für den sehr guten und wichtigen Hinweis! Dein Einwand ist natürlich insofern völlig berechtigt, als es bei Jura kein strenges "richtig" oder "falsch" gibt, wie bei den Antworten zu unseren Fragen. Allerdings haben wir uns ganz bewusst für diese etwas binäre Beantwortungsmethode aus folgendem Grund entschieden: Wir wollen Jura so "spielerisch" und intuitiv wie möglich unseren Nutzern und Nutzerinnen entgegenbringen. Für den spielerischen Aspekt ist es von überragender Bedeutung, die Nutzung so "einfach" wie möglich zu gestalten. Um diese Einfachheit zu gewährleisten haben wir uns - auch im Falle von Meinungsstreitigkeiten - dafür entschieden, die "richtig-falsch-Methode" beizubehalten. Hierbei haben wir die h.M. pauschal als "richtig" kategorisiert, um die Orientierung für die User zu erleichtern. Wir bitten dich insofern um dein Verständnis; wir werden alles dafür tun, dass bei jeder Antwort betreffend einen Meinungsstreit auch die alternative Ansicht genannt wird. Wir möchten uns zudem vielmals bei dir dafür bedanken, dass du uns mit deinem Input dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere ausgezeichnete Feedbacks von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo


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