Empfindlichkeit des Übels
3. April 2025
12 Kommentare
4,6 ★ (5.110 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T hat ihr Auto verkehrsordnungswidrig abgestellt. Polizist P will wegen dieser Ordnungswidrigkeit eine Anzeige aufnehmen. T sagt, sie werde eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben, sollte P die Anzeige nicht unterlassen. Eingeschüchtert hört P auf, den Vorfall aufzunehmen.
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Einordnung des Falls
Empfindlichkeit des Übels
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat T dem P ein Übel in Aussicht gestellt (§ 240 Abs. 1 Alt. 2 StGB)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Drohung im Sinne des § 240 Abs. 1 Alt. 2 StGB liegt nur vor, wenn das Übel, das der Täter in Aussicht stellt, empfindlich ist.
Ja!
3. Nach einer Ansicht in der Rspr. kann von P erwartet werden, der Ankündigung in besonnener Selbstbehauptung standzuhalten. Liegt nach dieser Ansicht eine Drohung i.S.v. § 240 Abs. 1 Alt. 1 StGB in Ts Verhalten?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
agi
18.10.2024, 17:21:58
ich finde es schade, dass in den Fällen wo beide Ansichten vertretbar sind, je nachdem was man anklickt, die Frage als falsch angezeigt wird. Ist es vllt technisch möglich, die Beantwortung so zu programmieren, dass wenn beides zutreffend ist, dies auch so berücksichtigt wird? In der Vertiefung würde man ja dann sehen, dass es evtl die m.M darstellt :)
Leo Lee
20.10.2024, 09:01:51
Hallo agi, vielen Dank für den sehr guten und wichtigen Hinweis! Dein Einwand ist natürlich insofern völlig berechtigt, als es bei Jura kein strenges "richtig" oder "falsch" gibt, wie bei den Antworten zu unseren Fragen. Allerdings haben wir uns ganz bewusst für diese etwas binäre Beantwortungsmethode aus folgendem Grund entschieden: Wir wollen Jura so "spielerisch" und intuitiv wie möglich unseren Nutzern und Nutzerinnen entgegenbringen. Für den spielerischen Aspekt ist es von überragender Bedeutung, die Nutzung so "einfach" wie möglich zu gestalten. Um diese Einfachheit zu gewährleisten haben wir uns - auch im Falle von Meinungsstreitigkeiten - dafür entschieden, die "richtig-falsch-Methode" beizubehalten. Hierbei haben wir die h.M. pauschal als "richtig" kategorisiert, um die Orientierung für die User zu erleichtern. Wir bitten dich insofern um dein Verständnis; wir werden alles dafür tun, dass bei jeder Antwort betreffend einen Meinungsstreit auch die alternative Ansicht genannt wird. Wir möchten uns zudem vielmals bei dir dafür bedanken, dass du uns mit deinem Input dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere ausgezeichnete Feedbacks von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo