Drohung mit einem erlaubten Übel
4. April 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (8.387 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der Kaufhausdetektiv T hält die beim Diebstahl eines Schals erwischte 17-jährige O zum Zwecke einer Strafanzeige fest. Dabei macht er ihr den Vorschlag, auf eine Anzeige zu verzichten, wenn diese mit ihm schlafe. O geht auf dieses unmoralische Angebot ein, da sie sich vor den strafrechtlichen Konsequenzen fürchtet.
Diesen Fall lösen 93,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Drohung mit einem erlaubten Übel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T könnte O gedroht haben, indem er ihr ankündigte, sie wegen des Diebstahls anzuzeigen, sollte sie nicht mit ihm schlafen (§ 240 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach einer Ansicht schützt § 240 Abs. 1 Alt. 2 StGB nur die rechtlich garantierte Freiheit. Spricht das dafür, dass T der O gedroht hat?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Nach h.M. ist auch eine Drohung mit einem erlaubten Übel möglich. Hat T der O nach dieser Ansicht i.S.v. § 240 Abs. 1 StGB gedroht?
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Lorenz-Ultra
8.7.2024, 09:27:24
Ich habe nun vermehrt gelesen, dass die
Drohungmit einer rechtmäßigen Unterlassung nach neuer Auffassung nur möglich sei, wenn diese einem aktiven Tun gleichkommt. Namentlich, wenn der Täter die Situation der Unterlassung selbst hervorgerufen hat oder eine Garantenstellung innehat. (vgl. Roxin) Wie wäre dies im vorliegenden Fall passend einzubauen bzw. wäre es nicht notwendig diese Ansicht noch hervorzuheben?

Moltisanti
8.2.2025, 15:51:37
Damn dein pfp ist fly

Linne_Karlotta_
12.3.2025, 13:50:06
Hallo @[Lorenz-Ultra ](231787), danke für die Anmerkung. Tatsächlich ist es umstritten, ob die
Drohungmit einem Unterlassen nur möglich ist, wenn der Täter eine Garantenstellung inne hat. Der Fall hier war bisher so formuliert, dass auch das An
droheneines Unterlassens hätte thematisiert werden müssen. Im Zuge einer umfangreichen Überarbeitung der Fälle zur
Nötigunghaben wir diesen Fall jetzt abgewandelt: Schwerpunktmäßig soll es darum gehen, die
Drohungmit einem erlaubten Übel zu diskutieren. Die Ansichten zur An
drohungeines Unterlassens findest Du im nächsten Fall aufbereitet. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team